Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von Messestandkosten Kommentar verfassen / MesseEin Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor.Quelle: AUMA – Aktuelle MeldungenRead MoreÄhnliche Beiträge:Update: Keine Corona-Einreisebeschränkungen mehr Update: Messewissen für Einsteiger und Profis AUMA MesseTreff 2023 Lifestyle-Verband aufgenommen Philip Harting als AUMA-Vorsitzender wiedergewählt AUMA-Spitze: Peter Ottmann wiedergewählt