Reisekosten für Auskunftspersonen auf German Pavilions werden wieder erstattet

Erfolg in der Interessenvertretung: Die Entsendung von Auskunftspersonen auf German Pavilions im Rahmen des Auslandsmesseprogramms ist wieder sichergestellt. „Die Reisekosten der Auskunftspersonen werden vom Bund nach den Regeln des Bundesreisekostengesetzes erstattet.“ So heißt es im Haushaltsgesetz 2025, das am 18. September beschlossen wurde.

Damit kehrt der Bundestag zu der bis 2023 üblichen Praxis zurück, die nach einer Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums zunächst eingeschränkt und später sogar ausgesetzt worden war. Die Abschaffung der Reisekostenerstattung hätte de facto das Ende des Einsatzes von Auskunftspersonen auf den German Pavilions bedeutet, da eine Eigenfinanzierung für die Verbände nicht tragbar gewesen wäre. 

Auskunftspersonen sind das Rückgrat für die Qualität der deutschen Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen. Ihre Aufgaben reichen von der fachlichen Vorbereitung über die inhaltliche Betreuung von Delegationen, Medien und offiziellen Gästen bis hin zur fachlichen Begleitung von Besuchern, Repräsentanz der gesamten Branche gegenüber Veranstaltern und dem Zielmarkt sowie der inhaltlichen Nachbereitung. Sie ermöglichen das Erschließen neuer Geschäftspotentiale für deutsche Unternehmen und ein gezieltes Matchmaking mit Besuchern auf einem deutschen Gemeinschaftsstand. Sie tragen wesentlich zu einer hochwertigen Messebeteiligung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bei. Der Deutsche Bundestag hat damit die zentrale Rolle der Auskunftspersonen im Auslandsmesseprogramm anerkannt. 

Quelle: AUMA News

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